Termine: 040 / 4 111 85 46
Auf Wunsch auch Hausbesuche

 

Krisenintervention, wenn ein Einschreiten erforderlich wird


Eine Krisenintervention ist immer dann erforderlich, wenn sich eine Lebensituation so zugespitzt hat, dass der Mensch alleine nicht mehr zurecht kommt.

Das kann in Form einer Notfallseelsorge, wie z. B. bei Panikattacken notwendig sein, in denen Hilfe sehr beruhigend und beschlichtigend wirken kann, aber auch in anderen akuten Lebenskrisen, in denen sofortige Gespräche angezeigt sein können.

Ein besonderer Fall ist der Eingriff, das Einmischen in einer akuten Krise zwischen zwei Partnern. Dann, wenn sofort eine Streitschlichtung notwendig wird.

Psychologischer Hintergrund einer Krisenintervention ist, dass der Person, die in eine akute Krise geraten ist, umgehend eine Hilfe zuteil wird, die eine weitere Zuspitzung verhindert. Dabei soll die akute Lebenskrise mit fachlicher Hilfe so weit entschärft werden, dass eine Bewältigung des Alltags möglich ist.

Eine ernstzunehmende Selbstmordgefährdung bedarf aber immer psychiatrischer Hilfe und gehört nicht in die Hände eines verantwortungsvollen psychologischen Beraters. Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, betrifft dies ebenfalls alle psychischen Erkrankungen, da hier oftmals ein medikamentöser Eingriff notwendig ist.